Was ist der Internationale Ausschuss?
Der Internationale Ausschuss (früher Ausländerausschuss) ist ein beratender Ausschuss des Stuttgarter Gemeinderats zu Migration, Flüchtlingen und Integration, in dem sachkundige Einwohner/innen mitwirken.
Was macht der Internationale Ausschuss?
Der Ausschuss berät und unterstützt den Gemeinderat in allen Fragen, die die nichtdeutsche Bevölkerung in Stuttgart betreffen - durch Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen. Da die Belange der zugewanderten Bevölkerung alle Bereiche der Kommunalpolitik umfassen - Soziales, Familie, Arbeit, Wohnen, Kultur usw. -, ist der Internationale Ausschuss mehr bzw. etwas anderes als ein einzelner beratender Fachausschuss. Er ist ein Querschnitts-Fachausschuss und als solcher eine wichtige Unterstützung, Vorbereitung und Korrektiv bei der Einbringung von sehr vielen Themen in die Ausschüsse und in die Vollversammlung des Gemeinderates. Die Amtszeit des Internationalen Ausschusses beträgt fünf Jahre. Er tagt etwa achtmal pro Jahr (immer mittwochs um 17 Uhr im Rathaus).
Beratungsthemen und Zusammensetzung des Internationalen Ausschusses
- Sprachförderung, Bildung, Sport (Sachkundige: 3 Sitze)
- Stadtentwicklung, Zusammenleben, Sicherheit (3 Sitze)
- Soziales, Jugend, Gesundheit (2 Sitze)
- Berufliche Qualifikation, Arbeitsmarkt, Wirtschaft (2 Sitze)
- Kultur, interreligiöser Dialog (2 Sitze)
Dem Internationalen Ausschuss gehören an: 13 Stadträte und Stadträtinnen (von den Gemeinderatsfraktionen benannt) und 12 sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner (plus 12 Stellvertreter), die auf Vorschlag des Oberbürgermeisters vom Gemeinderat berufen werden.
Wer kann sich als sachkundiges Mitglied im Internationalen Ausschuss bewerben?
Bewerben können sich Personen mit und ohne deutschen Pass, die als Sachkundige für ein oder mehrere der integrationspolitischen Handlungsfelder Kompetenzen vorweisen sollten, sei es aus ihrem Beruf oder aus ihrem ehrenamtlichen Engagement. Bewerber/innen müssen seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz in Stuttgart und einen unbefristeten Aufenthalt haben. Interessierte sollen sich mit dem ausgefüllten Bewerbungsformular spätestens bis zum 22. Juni 2009 bewerben bei: Landeshauptstadt Stuttgart, Stabsabteilung für Integrationspolitik, Eberhardstraße 61, 70173 Stuttgart, Fax: 216 5640, E-Mail sip@stuttgart.de . Das Bewerbungsformular finden Sie unter: www.stuttgart.de/item/show/302742
Auswahl der Bewerber
Die Berufung der sachkundigen Mitglieder erfolgt durch den neu gewählten Gemeinderat; voraussichtlich im Juli 2009. Im Vorfeld bekommt dieser eine Liste mit den Namen aller Bewerber/innen und einen Verfahrensvorschlag seitens der Stabsabteilung für Integrationspolitik. Eine Kommission, bestehend aus den Vertretern der Gemeinderatsfraktionen und der sachkundigen Mitglieder im Internationalen Ausschuss (bei letzteren nur solche, die selbst nicht wieder kandidieren) verständigt sich auf 24 Personenvorschläge - 12 ordentliche Mitglieder und 12 Stellvertreter. Zu den Auswahlkriterien gehören: vorrangig Sachkompetenz in den integrationspolitischen Themen und kommunalpolitisches Engagement in Vereinen, interkulturellen Initiativen und/oder politischen Gremien, daneben eine ausgewogene Verteilung nach den in Stuttgart vertretenen Bevölkerungsgruppen der Migranten, Männer/Frauen, Jung/Alt, alte/neue Mitglieder.
Wenn Sie noch Fragen haben können Sie sich wenden an:
Gari Pavkovic, Telelfon 216 2645, E-Mail gari.pavkovic@stuttgart.de
Baris Binici, Telefon 216 7895, E-Mail baris.binici@stuttgart.de
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